Für die Planung einer Großküche sind Mitglieder des Verbandes der Fachplaner (VdF) eine optimale Besetzung. Ordentliche Mitglieder im VdF müssen regelmäßig einen Fachkundenachweis erbringen, der an verschiedene Voraussetzungen wie Verhaltenskodex und Weiterbildungen gekoppelt ist.
Ein zusätzliches Qualitätsmerkmal ist die Einstufung als Freier Fachplaner im VdF. Diesen Status können in der Regel nur ordentliche Mitglieder beantragen. „Als ordentliches Mitglied kann man die Zuordnung als Freier Fachplaner beantragen, dies wird dann durch ein Gremium des Verbandes geprüft“, erklärt Bernd Helfer, selbst Freier Fachplaner und stellvertretender VdF-Vorstandsvorsitzender.
Freie Fachplaner sind in der Regel Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Mitarbeiter von neutralen Beratungs- und Planungsunternehmen. Neutral bedeutet dabei, dass Freie Fachplaner im VdF keine unmittelbaren oder mittelbaren Verknüpfungen jeglicher Art mit branchennahen Unternehmen unterhalten, die zum Beispiel Hersteller-, Vertriebs-, Handels-, Provisions- oder sonstige Interessen verfolgen und dadurch eine persönliche Unabhängigkeit beeinflussen könnten. „Die Kategorisierung ist nicht immer ganz einfach, aber Unabhängigkeit ist als Qualitätsmerkmal sehr wichtig und deshalb ist eine genaue Prüfung der Gegebenheiten bei der Entscheidung unumgänglich“, so Helfer. Klassisches Beispiel für eine Verknüpfung sind dabei die Zugehörigkeit zu größeren Food-Märkten oder zu Techniklieferanten aus dem Handel, bei der nicht ausschließlich die Planungstätigkeit im Vordergrund steht. Auch der Besitz von Aktienpaketen eines Herstellers sind eindeutige Zeichen einer wirtschaftlichen Verknüpfung. „Die Planung muss als unabhängige Leistung entsprechend der geltenden Honorarbasis erbracht werden können. Das ist der entscheidende Faktor“, fasst Helfer zusammen.