Branchennews | 10.02.2021

Lockdown-Verlängerung

Motivbild / Foto: www.pexels.com

Die Corona-Fallzahlen sinken, gleichzeitig breiten sich ansteckendere Varianten des Coronavirus aus. Vor dem Hintergrund dieser zweigeteilten Entwicklung haben Bund und Länder die geltenden Corona-Maßnahmen gestern bis zum 7. März verlängert und Perspektiven aufgezeigt.

Mit Blick auf die sinkenden Infektionszahlen könne man „sehr zufrieden sein“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch nach der Videokonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Merkel mahnte allerdings, weiter vorsichtig zu sein. Durch die Mutationen sei eine dritte Welle angelegt, „die wir bekämpfen müssen“. Die Zeitspanne bis Mitte März sei dafür „existentiell“, so die Bundekanzlerin. Angesichts der sich schnell verbreitenden neuen Varianten müssten die Infektionszahlen in den kommenden Wochen weiter sinken.

Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen werden bis zum 7. März verlängert. Das bedeutet: Private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.

So soll es weitergehen

Mit Blick auf die kommenden Wochen und Monate hat die Regierung unter anderem dieses weitere Vorgehen festgelegt. Neue Perspektiven gibt es für Kitas und Schulen. Hier können die Länder entscheiden, wie und wann man zum Präsenzunterricht oder der Kindertagesbetreuung zurückkehrt – schrittweise und unter Hygieneauflagen. Auch Friseurgeschäfte dürfen ab dem 1. März unter Hygieneauflagen wieder öffnen.

Perspektiven gibt es auch für andere Branchen. Bei einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner können die nächsten Öffnungsschritte durch die Länder erfolgen. Hier soll der Einzelhandel öffnen können – mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 Quadratmeter, außerdem Museen und Galerien sowie sogenannte körpernahe Dienstleistungsbetriebe.

In Ländern beziehungsweise Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen Sieben-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten, werden die Länder beziehungsweise Landkreise umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.

Ein nächstes Bund-Länder-Gespräch ist für den 3. März vereinbart. Den Beschluss vom 10. Februar im Wortlaut, können Sie hier nachlesen.


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