Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die sogenannte Notbremse, kann in Kraft treten. Nachdem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, unterzeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Gesetzesänderung. Der neue Paragraf 28b des iFSG bringt bundeseinheitliche Beschränkungen, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei Tagen hintereinander die 100 übersteigt.
Bei hohen Infektionszahlen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sollen Ausgangssperren sowie strengere Regelungen für Geschäfte umgesetzt werden, um das Virus einzudämmen. Weiterhin gelten Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen sowie privaten Raum. Nach diesen dürfen sich Angehörige eines Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Schulen sollen ab einer Inzidenz von 165 in den Distanzunterricht gehen. Auch der Betrieb von gastgewerblichen Betrieben und Hotels bleibt untersagt. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen sowie die Auslieferung ist erlaubt.