Ausstattung & Technik | 21.02.2024

Ermittlung der Effizienz

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Aerosolabscheider dienen im Küchenlüftungssystem der Filterung und Reinigung der mit Fett, Wasser und durch den Kochprozess entstehenden Schadstoffen belasteten Abluft. Dies ist notwendig, um zum einen das nachgeschaltete Abluftsystem sauber zu halten und zum anderen die entstanden Schadstoffe nicht in die Umwelt abzuleiten und etwaigen Geruchsbelästigungen vorzubeugen.

Um die Effizienz der Aerosolabscheider zu überprüfen, wurde vom VDI das Dokument VDI 2052 Blatt 1:1999-09 „Raumlufttechnische Anlagen für Küchen- Bestimmung der Rückhalteeffizienz von Aerosolabscheidern in Abluftanlagen von Küchen“ erarbeitet und veröffentlicht.

In diesem Dokument war ehemals ein Testverfahren zur Bestimmung der Rückhalteeffizienz von Aerosolabscheidern in Abluftanlagen von Küchen beschrieben, mithilfe dessen von den Fachplanern, Anlagenbauern und Anwendern eine Qualifizierung der einzubauenden Aerosol-abscheider bei den jeweiligen Nennluftmengen möglich war. Dieses Dokument wurde allerdings 2010 mit dem Hinweis auf eine mögliche Anwendbarkeit von DIN 18869-5 2007-05 zurückgezogen. Im Unterschied zu dem in der VDI beschriebenen Fraktionsabscheideverfahren wurde in der DIN ein gravimetrisches Abscheideverfahren verwendet, das zwar einfacher durchzuführen, jedoch ungenauer ist. Allerdings wurde die DIN mit der europäischen EN 16282-6:2020 ersetzt, in dieser wurde das Abscheideverfahren nicht übernommen. Somit gibt es zurzeit in keinem Normen- beziehungsweise Richtlinienwerk eine Beschreibung eines Messverfahrens zur Festlegung der Aerosolabscheideleistung.

Allerdings wird noch immer von den ausschreibenden Stellen die vorgenannte VDI-Richtlinie beziehungsweise das Blatt 1 aufgegriffen und die Vorlage der entsprechenden Prüfzeugnisse als Wertungs- beziehungsweise Vergabekriterium abgefragt. Da die VDI 2052 - Blatt 1:1999 zurückgezogen wurde, stellt die Referenzierung in der Ausschreibung einen vergabekritischen Vorgang dar, der zur Vergabeklage führen kann. Unkritischer wären Formulierungen in der Ausschreibung, die den Nachweis des Abscheidegrads mittels beliebiger Test-/Prüfungsverfahren verlangt. Der unmittelbare Vergleich von mit dem Angebotstext dann vorgelegten Prüfergebnissen dürfte somit jedoch bei der Angebotsprüfung recht schwierig werden. Den ausschreibenden Stellen wäre deshalb zu empfehlen, auf diesbezügliche Textpassagen zu verzichten.

Ansprechpartnerin beim HKI ist Veronique Müller: mueller@hki-online.de

www.hki-online.de


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